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Sind Links gefährlich? Sinn und Unsinn eines "Link-Disclaimers"

Auf vielen, meist privaten Seiten liest man, dass sich der Autor generell von allen Inhalten auf verlinkten Seiten distanziert. Schuld ist ein falsch zitiertes Urteil von 1995. Tatsächlich kann ein so allgemeiner "Disclaimer" sogar genau das Gegenteil bewirken.



 

von Jan Tißler

Mit der Haftung für Links ist das so eine Sache. Auch ein Anwalt wird Ihnen dazu keine klare Auskunft geben können. Dafür gibt es zu dem Thema noch nicht genügend Urteile. Sich mit einer allgemeinen Erklärung, einem "Disclaimer", von aller Schuld reinzuwaschen, ist aber vorsichtig gesagt recht ungewöhnlich für deutsches Recht...

Fakt ist: Der Betreiber einer Website ist verantwortlich für deren Inhalte. Er kann dafür zur Rechenschaft gezogen werden.

Es wird zwar berücksichtigt, dass es auf einer Website Inhalte geben kann, die der Betreiber nicht selbst fabriziert und von daher nicht rund um die Uhr im Blick haben kann. Dazu gehören beispielsweise Einträge in Foren und Gästebücher und Inhalte von anderen Seiten, auf die verwiesen wird.

Man hat als Betreiber aber die Pflicht, auch auf solche Inhalte zu achten. Wenn Sie Links setzen auf Seiten, die potenziell rechtswidrige Inhalte haben könnten, kann man von Ihnen verlangen, diese fremden Seiten entsprechend regelmäßig zu beobachten. Tun Sie das nicht, oder weigern Sie sich gar, nach Kenntnisnahme des rechtswidrigen Inhalts den Link zu entfernen, wird Ihnen wohl kein Disclaimer dieser Welt weiterhelfen können. Wenn Sie einem Freund bei einem Bankraub helfen, reicht es schließlich auch nicht, zuvor einen Zettel abzugeben: "Hiermit distanziere ich mich von allen potenziell strafrechtlich relevanten Taten, die mein Freund begehen könnte und mache sie mir ausdrücklich nicht zu eigen."

Aber mal nebenbei: Auf den vielen Seiten, auf denen ich schon einen Link-Disclaimer gesehen habe, habe ich sowieso nie einen Link entdeckt, vom dem man sich überhaupt so aufwändig distanzieren müsste. Das wirkt dann eher kurios und unprofessionell. Im schlimmsten Fall signalisieren Sie einem Richter sogar damit: "Ich hab die Links zwar gesetzt, fühle mich dafür aber nicht verantwortlich, weil ich mich pauschal davon distanziere." Das könnte Ihnen negativ ausgelegt werden.

Externe Links kenntlich machen

Neben der regelmäßigen Kontrolle ist es ratsam, Verweise auf fremde Seiten auch als solche kenntlich zu machen. Es sollte sich für den Nutzer aus dem Zusammenhang erschließen, dass die Links auf andere Angebote führen. Auch das bringt Ihnen einen kleinen Pluspunkt.

Und anstatt des Link-Disclaimers könnten Sie etwas ähnliches schreiben, wie Sie es auch hier im Impressum finden:

"Links auf andere Seiten werden regelmäßig überprüft. Sollte es trotzdem Grund zur Beanstandung geben, insbesondere wenn auf verlinkten Seiten rechtswidrige Inhalte entdeckt werden, bittet der Autor um einen Hinweis. Entsprechende Links werden sofort entfernt. "

Damit zeigen Sie dem potenziellen Richter eines potenziellen Prozesses, dass Sie durchaus aufmerksam waren, aber es in diesem Fall wohl nicht ganz geklappt hat.

Sie werden es mir aber sicher nachsehen, wenn ich Ihnen dafür keine Garantie geben kann. Ich bin kein Anwalt, sondern auch nur Betreiber einer Internetseite, der sich nicht strafbar machen möchte...

P.S.: Und worum ging es nun eigentlich in dem Urteil vom Mai 1995, das immer zitiert wird? Folgendes: Der Betreiber einer Seite mochte eine andere Person nicht besonders. Diese andere Person war (und ist) ein recht bekannter Anwalt und daher wollte der Betreiber einerseits seine Meinung loswerden, aber andererseits nicht dafür zur Rechenschaft gezogen werden. Deshalb erstellte er eine Liste von Links zu Seiten, auf denen höchst abfällig über diesen Anwalt gesprochen wurde und schrieb unter diese Liste, er sei nicht für die Aussagen auf diesen fremden Seiten verantwortlich.

Das schien schlau, war aber doch recht einfach zu durchschauen.

Der Richter durchschaute es. Er sagte dem Angeklagten, durch die gesammelte Darstellung der Links habe er sich deren Inhalte zu eigen gemacht und sei deshalb auch dafür verantwortlich. Und ich denke, das kann man auch kaum abstreiten.

Sie sehen also, dass es sich hier um einen sehr speziellen Fall handelt, aus dem man keineswegs generelle Rückschlüsse ziehen kann. Außer vielleicht einen Rückschluss: Es reicht eben nicht, einfach zu schreiben, man sei nicht verantwortlich für sein Tun.

Linktipp

Auf der Seite Internetrecht Rostock finden Sie ebenfalls eine Abhandlung zu diesem Thema:
internetrecht-rostock.de

Tipps zum Weiterlesen

» Der große Humboldt-Ratgeber InternetrechtEUR 12,90» mehr
» Websitegestaltung ohne Rechtsprobleme. Juristischen Handbuch für die GestaltungspraxisEUR 24,80» mehr


 

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