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von Jan Tißler
Mit der Haftung für Links ist das so eine Sache. Auch ein Anwalt
wird Ihnen dazu keine klare Auskunft geben
können. Dafür gibt es zu dem Thema noch nicht genügend
Urteile. Sich mit einer allgemeinen Erklärung, einem
"Disclaimer", von aller Schuld reinzuwaschen, ist aber
vorsichtig gesagt recht ungewöhnlich für deutsches
Recht...
Fakt ist: Der Betreiber einer Website ist verantwortlich für
deren Inhalte. Er kann dafür zur Rechenschaft gezogen
werden.
Es wird zwar berücksichtigt, dass es auf einer Website
Inhalte geben kann, die der Betreiber nicht selbst
fabriziert und von daher nicht rund um die Uhr im Blick haben kann. Dazu gehören beispielsweise Einträge
in Foren und Gästebücher und Inhalte von anderen Seiten,
auf die verwiesen wird.
Man hat als Betreiber aber die Pflicht, auch auf solche Inhalte zu
achten. Wenn Sie Links setzen auf Seiten, die potenziell
rechtswidrige Inhalte haben könnten, kann man von Ihnen
verlangen, diese fremden Seiten entsprechend regelmäßig
zu beobachten. Tun Sie das nicht, oder weigern Sie sich gar, nach Kenntnisnahme des rechtswidrigen Inhalts den Link zu entfernen, wird Ihnen wohl
kein Disclaimer dieser Welt weiterhelfen können. Wenn Sie einem Freund bei einem Bankraub helfen, reicht es schließlich auch nicht, zuvor einen Zettel abzugeben: "Hiermit distanziere ich mich von allen potenziell strafrechtlich relevanten Taten, die mein Freund begehen könnte und mache sie mir ausdrücklich nicht zu eigen."
Aber mal nebenbei: Auf den vielen Seiten, auf denen ich schon
einen Link-Disclaimer gesehen habe, habe ich sowieso nie einen
Link entdeckt, vom dem man sich überhaupt so aufwändig
distanzieren müsste. Das wirkt dann eher kurios und unprofessionell. Im schlimmsten Fall signalisieren
Sie einem Richter sogar damit: "Ich hab die Links zwar gesetzt, fühle
mich dafür aber nicht verantwortlich, weil ich mich pauschal davon distanziere." Das könnte
Ihnen negativ ausgelegt werden.
Externe Links kenntlich machen
Neben
der regelmäßigen Kontrolle ist es ratsam, Verweise
auf fremde Seiten auch als solche kenntlich zu machen.
Es sollte sich für den Nutzer aus dem Zusammenhang
erschließen, dass die Links auf andere Angebote führen.
Auch das bringt Ihnen einen kleinen Pluspunkt.
Und anstatt des Link-Disclaimers könnten Sie etwas ähnliches
schreiben, wie Sie es auch hier im Impressum finden:
"Links auf andere Seiten werden regelmäßig überprüft.
Sollte es trotzdem Grund zur Beanstandung geben,
insbesondere wenn auf verlinkten Seiten rechtswidrige
Inhalte entdeckt werden,
bittet der Autor um einen Hinweis. Entsprechende
Links werden sofort entfernt.
"
Damit zeigen Sie dem potenziellen Richter eines potenziellen
Prozesses, dass Sie durchaus aufmerksam waren, aber es
in diesem Fall wohl nicht ganz geklappt hat.
Sie werden es mir aber sicher nachsehen, wenn ich Ihnen dafür
keine Garantie geben kann. Ich bin kein Anwalt, sondern
auch nur Betreiber einer Internetseite, der sich
nicht strafbar machen möchte...
P.S.: Und worum ging es nun eigentlich in dem Urteil vom Mai
1995, das immer zitiert wird? Folgendes: Der Betreiber
einer Seite mochte eine andere Person nicht besonders.
Diese andere Person war (und ist) ein recht bekannter
Anwalt und daher wollte der Betreiber einerseits
seine Meinung loswerden, aber andererseits nicht
dafür zur Rechenschaft gezogen werden. Deshalb erstellte
er eine Liste von
Links zu Seiten, auf denen höchst abfällig über diesen
Anwalt gesprochen wurde und schrieb unter diese Liste,
er sei nicht für die Aussagen auf diesen fremden
Seiten verantwortlich.
Das schien schlau, war aber doch recht einfach zu durchschauen.
Der Richter durchschaute es. Er sagte dem Angeklagten, durch
die gesammelte Darstellung der Links habe er sich deren
Inhalte zu eigen gemacht und sei deshalb auch dafür verantwortlich.
Und ich denke, das kann man auch kaum abstreiten.
Sie sehen also, dass es sich hier um einen sehr speziellen Fall
handelt, aus dem man keineswegs generelle Rückschlüsse
ziehen kann. Außer vielleicht einen Rückschluss: Es reicht
eben nicht, einfach zu schreiben, man sei nicht verantwortlich
für sein Tun.
Linktipp
Auf der Seite Internetrecht Rostock finden Sie ebenfalls eine
Abhandlung zu diesem Thema:
internetrecht-rostock.de
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